top of page

Freiraum Naschmarkt: Sima muss bei Spekulation am Naschmarkt eingreifen

Seit Jahren werden am Wiener Naschmarkt immer wieder horrende Ablöseforderungen für Marktstände bekannt. Erst kürzlich wurde der Stand eines berühmten Fischhändlers für 3,5 Millionen Euro angeboten – obwohl der Marktstand im Besitz der Stadt Wien ist.



Es ist nicht länger hinnehmbar, dass mit öffentlichem Eigentum spekuliert wird. Seit Jahren wird unter vorgehaltener Hand von Geldwäsche und Steuerhinterziehung am Naschmarkt gesprochen – und sowohl Stadträtin Sima als auch die Vertreter*innen des Marktamts sehen dem tatenlos zu.


In der Marktordnung von 2018 ist unter § 19 (9) der Kauf eines Marktstandes durch die Stadt klar formuliert: Die Gemeinde Wien kann einen standfesten Bau auch käuflich erwerben. Hierfür hat die Marktpartei ein Schätzgutachten einer oder eines gerichtlich beeideten Sachverständigen oder Amtssachverständigen einzuholen, das den Zeitwert des Objekts bestimmt.


Gerade bei den in den 1990er-Jahren vergebenen Superädifikaten (Grund und Boden gehören der Stadt, der Stand ist in Privatbesitz) soll die Stadt den Rückkauf freiwerdender Stände angehen, fordert die BI. Immerhin handelt es sich bei rund einem Viertel der Handelsstände und rund einem Drittel der Gastrostände am Naschmarkt um Superädifikate (17 der 73 Handelsstände bzw. 7 der 22 Gastrostände).


Transparente Vergabe durch öffentliche Jury


Um dem vorherrschenden Einheitsbrei aus Wasabinüssen, Trockenfrüchten und Oliven durch ein abwechslungsreiches und nachhaltiges Angebot abzulösen, muss die Stadt bei der Neuvergabe von Ständen regulierend eingreifen. Derzeit zeichnet das Marktamt (MA 59) für die Auswahl von Nachfolger*innen bei gemeindeeigenen Ständen verantwortlich.


Allerdings ist nicht bekannt, nach welchen Kriterien die Vergabe durch das Marktamt erfolgt. Mit dieser Aufgabe soll zukünftig eine öffentlich einsehbare Jury beauftragt werden, die nach transparenten Auswahlkriterien den Zuschlag erteilt und so auch Einfluss auf das Marktangebot nehmen kann – dabei sollen Betriebe mit ökologischen und regionalen Lebensmitteln bevorzugt werden. Auch der Verkauf von Waren aller Art muss aus Sicht der BI eingedämmt werden: Es ist nicht nachvollziehbar, dass am Naschmarkt Souvenirs für Tourist*innen, Geschirr oder Trachtenmode verkauft werden. Trotz Beteuerungen von Ulli Sima scheint sich der Markt nicht selbst regulieren zu können.


17 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page